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   BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 200/91   

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BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 200/91 (https://dejure.org/1993,11931)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1993 - 6 AZR 200/91 (https://dejure.org/1993,11931)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1993 - 6 AZR 200/91 (https://dejure.org/1993,11931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Begriff der Arbeitstelle - Klinikeingang oder Station - Umfriedung des Geländes - Zwang der Benutzung bestimmter Wege durch Einfriedung des Geländes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 200/91
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.

    Entscheidend ist, daß der beklagte Arbeitgeber das Gelände räumlich-organisatorisch gestaltet hat (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 18. Januar 1990, BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O., und vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v.).

  • BAG, 26.11.1992 - 6 AZR 600/90

    Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit eines Krankenpflegers - Hauptpforte

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 200/91
    Bei dem Tarifbegriff der Arbeitsstelle i. S. des § 15 Abs. 7 BAT handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Beurteilung übersehen hat (vgl. z.B. BAG Urteil vom 7. Dezember 1988 - 7 AZR 138/88 - AP Nr. 8 zu § 543 ZPO 1977, zu II 2 c der Gründe; Urteil vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v., zu II 1 der Gründe).

    Entscheidend ist, daß der beklagte Arbeitgeber das Gelände räumlich-organisatorisch gestaltet hat (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 18. Januar 1990, BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O., und vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v.).

  • BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 138/88

    Revision - Berufung

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 200/91
    Bei dem Tarifbegriff der Arbeitsstelle i. S. des § 15 Abs. 7 BAT handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Beurteilung übersehen hat (vgl. z.B. BAG Urteil vom 7. Dezember 1988 - 7 AZR 138/88 - AP Nr. 8 zu § 543 ZPO 1977, zu II 2 c der Gründe; Urteil vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.09.1988 - 6 AZR 637/86

    Dienststelle oder Betrieb als Arbeitsstelle im tariflichen Sinn - Beginn der

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 200/91
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.
  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 551/88

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Unterscheidung der

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 200/91
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.
  • BAG, 29.04.1982 - 6 ABR 54/79

    Arbeitsstelle - Räumliche Einheit - Betrieb - Dienststelle

    Auszug aus BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 200/91
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.
  • BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90

    Arbeitszeit: Beginn und Ende

    Entscheidend ist vielmehr, daß der Arbeitgeber aufgrund seiner Organisationsbefugnis eine räumliche Einheit gestaltet hat (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1993 - 6 AZR 200/91 - n.v., zu II 2 a der Gründe).

    Er kann somit beurteilen, welche Eingänge die Arbeitnehmer benutzen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1993 - 6 AZR 200/91 -, zu II 2 d der Gründe).

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